Anerkennung von ausländischen Erlaubnissen und Berechtigungen aus nicht EU Staaten  MF4.gif (1187 Byte)

Das Luftfahrt-Bundesamt ist für die Anerkennung aller ausländischen Erlaubnisse und Berechtigungen zuständig. Allgemeine Informationen sind in der NfL II-4/95 enthalten.

Allgemeine Informationen über die Anerkennung ausländischer Erlaubnisse und Berechtigungen aus Staaten, die nicht der EU angehören, sind im Merkblatt Nr. 92-1 enthalten.

Folgende Unterlagen sind für die Beantragung einer Anerkennung erforderlich:

  • Antrag auf Anerkennung ausländischer Erlaubnisse P1 062-07/98
  • Tätigkeitsnachweis:
    Für PPL-Anerkennungen ist das Formular P1 055-06/98 zu verwenden.
    Für die Anerkennung von CPL und ATPL muß eine Bescheinigung vom Flugbetriebsleiter oder das Flugbuch eingereicht werden.

Der Antrag auf Anerkennung einer ausländischen Erlaubnis und/oder Berechtigung ist zu richten an:

Luftfahrt-Bundesamt
Postfach 3054
38020 Braunschweig

Luftfahrt-Bundesamt, Hermann-Blenk-Str. 26, 38108 Braunschweig, Tel. 0531-2355-0, Fax 0531-2355-710

Für die Verlängerung eines Anerkennungsscheines für PPL wird das Formblatt P1-097-01/98 benötigt.