| Anerkennung von ausländischen Erlaubnissen und Berechtigungen aus nicht EU Staaten | |
| Das Luftfahrt-Bundesamt ist
für die Anerkennung aller ausländischen Erlaubnisse und Berechtigungen
zuständig. Allgemeine Informationen sind in der NfL II-4/95 enthalten.
Allgemeine Informationen über die Anerkennung ausländischer Erlaubnisse und Berechtigungen aus Staaten, die nicht der EU angehören, sind im Merkblatt Nr. 92-1 enthalten. Folgende Unterlagen sind für die Beantragung einer Anerkennung erforderlich:
Der Antrag auf Anerkennung einer ausländischen Erlaubnis und/oder Berechtigung ist zu richten an:
Für die Verlängerung eines Anerkennungsscheines für PPL wird das Formblatt P1-097-01/98 benötigt. |
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