Fragen zur Privatpiloten - Lizenz EURO - PPLA
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Ist der EURO-PPLA für mich richtig ? und was ist der PPLA-N? EURO - PPLA oder JAR FCL PPLA: Mit Datum zum 1.5.2003 wurde in Deutschland der EURO - PPLA eingeführt und die frühere Nationale Lizenz abgeschafft. (Wer allerdings diese zu diesem Zeitpunkt schon hatte, darf Sie weiter nutzen). Der EURO - PPLA berechtigt Sie zum Führen einmotoriger Flugzeuge entsprechend dem eingetragenen classrating ( z.B. einmotorige Landflugzeuge) und ist nach JARFCL1 deutsch und ICAO weltweit gültig. Damit ist er für alle diejenigen richtig, die geschäftlich oder privat in Deutschland oder ausserhalb einmotorige Flugzeuge selbst fliegen wollen (Für mehrmotorige Flugzeuge, Flüge nach Instrumentenregeln oder gewerbliche Piloten ist auf dem EURO - PPLA aufbauend, noch eine Zusatz - Ausbildung erforderlich). Der EURO-PPLA ist nicht an ein bestimmtes Flugzeugmuster gebunden, die einfachste, komplette und vollwertige Ausbildung ist bereits auf der Cessna 152 (2 sitzig) möglich. Da man jedoch später oft mit mehreren Personen fliegt, Bekannte, Freunde, Familie etc. ist es meist sinnvoll, bereits in der Ausbildung diese Flugzeugmuster mit einzubeziehen. (Zum Beispiel die C172 - 4 sitzig). Man kann sich aber auch später nach dem Erhalt des Flugscheines mit anderen Flugzeugen "vertraut" machen und diese dann auch fliegen. Wichtig ist, dass der EURO-PPLA für alle diese einmotorigen Flugzeuge innerhalb eines classratings gilt und international gültig ist. Die gesetzliche Mindestflugstunden in der praktischen Ausbildung betragen : 45 Flugstunden + Prüfungsflug
PPL-N: Völlig anders ist dies bei dem PPL-N (auch PPLA-N oder PPL - National); Es handelt sich hier um eine nur in Deutschland und nur für Kleinflugzeuge (max 2 Sitze und nur bis 750 kg max. Abfluggewicht) gültige Lizenz. Ausserhalb Deutschlands ist dieser Flugschein nicht gültig. Deshalb ist es meist nicht sinnvoll, diesen Flugschein zu erwerben, sondern gleich zum PPL A nach JAR FCL zu wechseln. Während die Theorie-Ausbildung ähnlich wie bei der EURO-PPLA Theorie verläuft, ist die Praxisausbildung verschieden. Die gesetzlichen Mindestflugstunden in der praktischen Ausbildung betragen: 35 Flugstunden + Prüfung (bei Abschluß in 4 Monaten 30 h) Denkbar ist der Weg nach LuftPersV §3b, diese Lizenz nach Erhalt in einer weiteren Ausbildung von 5 - 10 Flugstunden und einer weiteren Prüfung auf Flugzeuge bis 2.000 kg zu erweitern. Auch diese dann erworbene Lizenz Ist immer noch nur in Deutschland gültig ! Mit einer daran anschließenden dritten Ausbildung, einer weiteren Theorie-Ausbildung nach LuftPersV § 5 und einer anschließenden Theorie-Prüfung, sowie einer weiteren "Flugausbildung von mindestens 10 Flugstunden" und anschliessender Flugprüfung kann man nun auf diesem Weg mit viel Geduld ebenfalls den EURO-PPLA Flugschein erhalten und nun auch im Ausland fliegen. die praktische Ausbildungszeit betrug dabei ca. 55 Flugstunden + 3 Prüfungsflüge beim Luftamt= ca 58 Flugstunden ! Wenn man jetzt bedenkt, dass vor jeder Flugprüfung meisst noch 1 - 2 Flugstunden zeitnah zusätzliche Prüfungsvorbereitung zur Instandhaltung geflogen werden, kommt man beim PPL-N bis zum Erreichen eines im Ausland anerkannten Flugscheines vermutlich auf über 60 Flugstunden und 3 mal Prüfungsstress - also wenn nicht wichtige Gründe für diesen Weg PPL-N sprechen, Finger weg von diesem Ausbildungsweg und gleich den EURO-PPLA ! |
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Welche gesundheitlichen Voraussetzungen benötige ich für den PPL A? Sie brauchen ein Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis nach JAR FCL 3 - Klasse 2. Dieses wird vom Fliegerarzt ausgestellt. Selbstverständlich ist eine Brille, außer in Extremfällen, kein Hindernis. Überhaupt kann gesagt werden, dass die gesundheitlichen Anforderungen kaum höher sind als zum Autofahren notwendig. Der Bewerber für eine PPL(A) muss zum Ausbildungsbeginn mindestens 16 Jahre, bei Ablegung der Prüfung mindestens 17 Jahre alt sein, ein Höchstalter gibt es nicht. ( Lediglich falls Sie Linienpilot werden wollen, sollten Sie unter 65 Jahre sein, da die Fluglinien keine Piloten über 65 Jahre einsetzen) |
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Wie viele Punkte in Flensburg darf ich haben? Für die Erteilung einer Fluglizenz benötigen Sie einen Auszug aus dem Verkehrszentralregister, eine Erklärung über schwebende Strafverfahren und ein Behördenführungszeugnis. Die Flensburg-Punkte sollten 7 - 9 nicht überschreiten (eine feste Grenze gibt es hierfür nicht), Sie sollten keine Vorstrafen haben. Sollten Sie die erlaubte Anzahl an Punkten überschreiten, gibt es teilweise noch weitere Möglichkeiten "Punkte abzubauen", dies sollten Sie im Einzelfall mit Frau Gunhilde Burghard in unserem Münchner Büro besprechen. Für alles notwenige erhalten Sie einen "Laufzettel" von uns oder informieren sie sich unter notwendigen Unterlagen.
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Wann, wo, wie oft ist die theoretische Ausbildung? Da viele unserer Schüler beruflich stark eingebunden sind, sind wir es gewohnt uns individuell darauf einzustellen. Für PPL A / N bieten wir parallel einen Kurs (1- 2 Abende je Woche, 19.30 - 22.30) in der Schule in München - Harlaching und einen Kurs am Flughafen Augsburg an. Sie können den Kurs berufsbegleitend nach Arbeitsende besuchen. An diesen Abenden erarbeiten wir gemeinsam den zum Fliegen und für die theoretische Prüfung notwendigen Stoff. Eine Anwesenheitspflicht besteht nicht, wer will, kann sich die Kenntnisse auch mit den beiliegenden Lernunterlagen selbst aneignen. Der Kursbesuch ist aber in jedem Fall zu bevorzugen, da hier der Prüfungsstoff fundiert erklärt und verständlich wird. Der Kurs kann beliebig lange, bis zum Bestehen der Prüfung besucht werden. Die theoretische Prüfung erfolgt in den Fächern: -
Luftrecht und ATC-Verfahren Neu ist, dass die Theorie - Prüfung nicht unbedingt in allen Fächer auf einmal geschrieben werden muss. Was die Luftämter wegen des erhöhten Arbeitsaufwandes noch nicht sehr erfreut. Den nächsten Beginn der theoretischen Ausbildung entnehmen sie bitte den Kurs - Terminen. Sollten Sie einmal an einem oder mehrmals keine Zeit haben, kann der versäumte Stoff problemlos in frei vereinbarten Einzelunterrichten nachgeholt werden. Natürlich kann auch die gesamte Theorieausbildung in Einzelunterricht völlig auf Ihre zeitlichen Möglichkeiten abgestimmt werden, aber das kostet halt etwas mehr. Wer hingegen den normalen Abendkurs besucht, zahlt nur die Pauschale für den Theorie - Unterricht. Der Abschluss eines Fernlehrganges ist möglich, aber nicht empfehlenswert. Wer zum Kurs nicht kommen kann sollte mit Gunhilde Burghard wegen Einzel- oder Gruppenunterricht sprechen. Auch kann man von uns zusätzliche Lernunterlagen für zu hause bekommen und die restlichen Kenntnisse dann in einem Intensiv - Unterricht erwerben. In jedem Fall werden Sie in unserem Theorie - Unterricht optimal auf die Prüfung vorbereitet. Dies spiegelt sich nicht zu letzt in unserer extrem hohen Bestehensquote und zufriedenen Schülern mit einem anerkannt hohen Ausbildungsstand wieder. |
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Benötige ich spezielle Vorkenntnisse, z.B. in Technik, Englisch, etc.? Nein, die Teilnehmer (innen) kommen aus verschiedensten beruflichen Richtungen, spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Sie benötigen keine englischen Sprachkenntnisse um den Flugschein zu erwerben. Auch der Funksprechverkehr kann in deutscher Sprache durchgeführt werden (BZF II). Das englische Funksprechzeugnis (BZF I) benötigen Sie, wenn Sie im Ausland oder höher als 10.000 ft fliegen wollen. Durch die hohe Standardisierung "Phrasologie" der Sprache kann das englische Funksprechzeugnis meist auch bei wenig vorhandenen englischen Sprachkenntnissen erworben werden. Wegen der Einschränkungen im Ausland sollte der Erwerb des englischen Funksprechzeugnis BZF I auf jeden Fall vorgezogen werden.
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| Wie läuft die praktische Ausbildung ab, worauf sollte ich bei einer Flugschule achten ? Die praktische Ausbildung stimmen wir voll auf Ihre zeitlichen Möglichkeiten ab. Unsere Fluglehrer sind an 365 Tagen im Jahr für sie da. Wir fliegen während des ganzen Jahres, auch im Winter. Entgegen der verbreiteten Meinung sind die Flugbedingungen im Winter trotz Schnee häufig ausgesprochen gut. Wichtig ist, dass der Flugplatz, wie in Augsburg gut geräumt und gewartet ist. Die praktische Ausbildung wird ab Augsburg durchgeführt. Der Platz ist von München aus gut erreichbar. Die Betriebszeiten von Augsburg sind von 6.00 - 22.00, aufgrund des gewerblichen Verkehrs in Augsburg ist der Platz immer in bestem Zustand. Gerade für Berufstätige bietet sich die Möglichkeit auch abends noch zu schulen. Der Platz ist nach Instrumenten anfliegbar, auch für Wetterverschlechterung (wie Nebel, etc.) bestens ausgestattet. In unserer langjährigen Ausbildungstätigkeit waren wir früher am Flugplatz in München Riem tätig. Nach der Schließung des Flughafens "München Riem" waren wir "quasi" über Nacht ohne Flugplatz. Wir haben dann verschiedene Flugplätze um München herum ausprobiert, u.a. Mühldorf, Ampfing, Landshut. Nach unserer Erfahrung bietet der Augsburger Flughafen von München aus heute die beste Erreichbarkeit, selbst vom Münchener Süden (Harlaching, wo wir wohnen) aus, weshalb wir die praktische Schulung nunmehr bereits seit vielen Jahren fast ausschließlich von dort betreiben. Wir legen viel Wert auf der Verzahnung von Theorie (Wissen) und Praxis (Verstehen und Können). Deshalb fängt jeder Schulungstermin in unseren Vorbereitungsräumen am Flugplatz Augsburg mit einer Vorbesprechung dem "Briefing" an. Anhand der Ausbildungsunterlagen, vorhandenen Modellen, Plänen, Computern und Flugvorbereitungsunterlagen in unserem Briefingräumen in Augsburg werden die anstehenden Übungen in einem Briefing besprochen. So wird aus theoretischem Wissen "Verstehen" und durch anschließendes Üben im Flieger "Können". Durch unseren Online - Zugang können Sie die neuesten Wetterdaten vom Deutschen Wetterdienst abrufen, Flugpläne aufgeben, Informationen wie NOTAMS abrufen, auf unseren Computern Flugvorbereitungen VFR / oder IFR durchführen, ....... TIPP eigene Ausbildungsräume am Flugplatz: Sie sollten bei der Auswahl einer Flugschule auf Vorhaltung entsprechender eigener Räume und Einrichtungen vor Ort achten. Bei einer warmen Tasse Kaffee in unserem OPS am Flughafen Augsburg und entsprechend ausgestatteten und beheizten Unterrichtsräumen lernen Sie leichter, als wenn Sie frierend im Regen stehen. TIPP Fluglehrer und Ausbildungspersonal: Unsere Fluglehrer werden entsprechend den hohen Standards einer "FTO" laufend geschult. Unser "erfahrenster" Fluglehrer aus dem Airline-Betrieb hat über 30.000 Flugstunden, viele unserer Fluglehrer sind in der gewerblichen Luftfahrt tätig. Unserer Fluglehrer haben überwiegend die Instrumentenflugberechtigung und hohe fliegerische Erfahrung. Durch die super Betreuung im Büro durch unser OPS am Flugplatz Augsburg und unsere "Guni" (Gunhilde Burghard) in München haben Sie immer ein offenes Ohr für alle Ihre Belange und gleichzeitig fliegerische Kompetenz, Sie ist selbst Fluglehrerin und hat entsprechende IFR- und multi-engine Erfahrung. Sie profitieren von der großen Flugerfahrung Ihrer Fluglehrer ab der ersten Flugstunde, gleichgültig ob Sie den EURO-PPLA aus privaten, geschäftlichen oder gewerblichen Gründen (als Start Ihrer fliegerischen Karriere) erwerben möchten. TIPP Ausbildungsleitung: Für die Ausbildungsleitung ist Peter Burghard verantwortlich und ganztags für Ihrer Probleme und Fragen in Augsburg erreichbar. Er ist Inhaber sämtlicher Lehrberechtigungen (vom PPL, CPL, Ausbildung für den Instrumentenflug, Ausbildung auf mehrmotorigen Flugzeugen VFR und IFR, Ausbildung von Fluglehrern, Ausbildung zum Kunstflug, etc.). Neben seiner Tätigkeit im Ausbildungsbereich war er langjährig in der gewerblichen Passagier- und Frachtbeförderung im TurboProp und JET- Bereich fliegerisch tätig und wurde 2001 vom rechten auf den linken Sitz als Captain nach JAR OPS 1 (gewerbliche Luftfahrt, Allwetterbetrieb) vom LBA zugelassen. Er ist heute zusätzlich als verantwortlicher Flugbetriebsleiter nach JAR-OPS 1 eines LBA - Luftfahrtunternehmens tätig. Sollten Sie einen Checkflug benötigen, ist er hierfür vom Luftfahrt-Bundesamt als Prüfer für ein- und mehrmotorige Flugzeuge, VFR / IFR anerkannt, Ihr Ansprechpartner. TIPP FTO oder RF ?
: Im
Gegensatz zu den Anforderungen an eine RF (diese Form wird häufig von Vereinen gewählt),
sind die Anforderungen an eine FTO (wie MFA) deutlich höher.
Grundsätzlich ist eine FTO (Flying Training Organisation) für
höherwertige Ausbildungen notwendig und benötigt eine
wesentlich professionellere und umfangreichere Organisationsstruktur (Mindestausbildungsstand der
Fluglehrer und des eingesetzten Personals, Wartung der Flugzeuge
ausschließlich durch LTB, höhere Ausbildungslehrgänge, wie z.B.
Instrumentenflug, hohe Verfügbarkeit an Personal und Flugzeugen,
entsprechende Räumlichkeiten, Qualitätssystem). Dadurch wird für Sie
eine sichere und qualitativ hochwertige Ausbildung erreicht. TIPP Flugzeuge: Sehen Sie sich die Flugzeuge Ihrer Flugschule von aussen und innen an, vergleichen Sie, Ausstattung, Zustand ! Dass die Flugzeuge gewerblich gewartet werden, sollte eigentlich selbstverständlich sein, wir betreiben derzeit (2006) 11 eigene, gewerblich gewartete Flugzeuge, so dass ein Engpass in der Ausbildung nicht entstehen kann. Unsere Flugzeuge sind meist IFR (Instrumentenflug) - zugelassen und weit über das vorgeschriebene Maß ausgestattet. Durch Abstellung in Hallen kann der Flugbetrieb auch im Winter problemlos durchgeführt werden. Zur Optimierung des Lerneffekt empfehlen wir ganzjährig mindestens 1 - 2 Flugtermine je Woche. Unser oberstes Ziel ist es, Ihnen eine gute, sichere und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Ausbildung zu ermöglichen. Wir nehmen uns viel Zeit für Sie. - Worte sind geduldig, vereinbaren Sie einen unverbindlichen Besprechungstermin in unseren Theorie- und Briefingräumen in München oder vor Ort in Augsburg und bilden Sie sich selbst Ihre eigene Meinung ! Wir freuen uns auf Sie ! Ihre Gunhilde und Peter Burghard
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Wo kann ich mit meinem Luftfahrerschein fliegen?
Zusätzlich benötigen Sie ein Funksprechzeugniss BZF I oder AZF (englisch). Validation z.B. für die USA: Natürlich können Sie in den USA mit dem EURO-PPLA ohne weiteres ein Europäisches Flugzeug z.B. aus Deutschland fliegen. Sollten Sie aber ein N .. registriertes Flugzeug (USA) fliegen wollen, benötigen Sie eine USA - Anerkennung (Validation), die Ausstellung einer anderen nationalen Lizenz auf Basis des EURO-PPLA´s. Die Anerkennung ist nur für den EURO-PPLA und den alten PPLA nach ICAO möglich. Details und Antrag: hier. . |
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Wo soll ich fliegen Augsburg - Landshut - FFB? Seit der Schließung von München Riem und der Neueroffnung von München II ist die Frage des richtigen Flugplatzes nicht einfach, ist Sie doch mit viel ( Fahr- ) Zeit verbunden. Die Betriebszeiten von Augsburg sind von 6.00 - 22.00, aufgrund des gewerblichen Verkehrs in Augsburg ist der Platz immer in bestem Zustand. Nach dem Neuausbau der Autobahnverbindung ist der Platz sehr gut zu erreichen (Entfernung ab Autobahnring Nord: 44 km). Gerade für Berufstätige bietet sich die Möglichkeit auch abends noch zu schulen. Der Platz ist zusätzlich nach Instrumenten anfliegbar, was bei Wetterverschlechterung (wie Nebel, etc.) ein großer Vorteil ist. Für den Personenkreis aus Freising, Landshut können wir nach Einzelabsprache auch die Schulung ab Landshut (Entfernung ab Autobahnring Nord: 64 km) durchzuführen. Die Betriebszeiten sind hier kürzer, im Sommer von 9.00 - 19.00, im Winter noch deutlich kürzer. Wettermäßig (vor allem im Herbst / Winter) ist hier mit weiteren Einschränkungen zu rechnen, da der Platz keine Instrumentierung und Beleuchtung besitzt. München II kommt aufgrund der hohen Gebühren nicht in Frage.
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Welche Flugzeuge darf ich mit meinem Luftfahrerschein fliegen?
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| Wie verlängere ich meinen Luftfahrerschein? Der PPL (altes Recht) und der EURO - PPLA wird auf folgende Art gültig gehalten::
Die Verlängerung wird dann von unserer Flugschule (durch den CRI(A) - Instructor) nach Durchführung des Übungsfluges in Ihre Lizenz mit der neuen Gültigkeitsdauer eingetragen (verlängert). Eine Verlängerung des classratings durch das Luftamt (wie früher) erfolgt grundsätzlich nicht ! TIPP Verlängerung: Vermeiden Sie den Ablauf des classratings, sonst ist eine komplette PPL (A) - Prüfung erforderlich ! Sollte es aus zeitlichen Gründen einmal nicht zu obigen Verlängerungsvoraussetzungen reichen, wenden Sie sich vor Ablauf an einen hierfür zugelassenen Prüfer, z.B. unseren Ausbildungsleiter Peter Burghard. Dieser kann zur Verlängerung mit Ihnen eine "Befähigungsprüfung" durchführen, diese ersetzt die Erfordernisse wie: 12 Flugstunden, Landungen, Übungsflug. |
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