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MFA wird rechtzeitig vor
Einführung der Nachweisführungspflicht ab dem
5. März 2008 die Voraussetzungen zum Nachweis der
englischen Sprachkenntnisse schaffen.
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Diese
Überprüfung wird für MFA
Schüler und Charterer
durch MFA eigene Prüfer
kostenfrei voraussichtlich ab
Anfang 2008 erfolgen: |
Für Lizenzinhaber PPL (A)
ohne IFR Berechtigung:
Im Rahmen des Übungsfluges zum
Erhalt der Klassenberechtigung SEP (A)
Für Lizenzinhaber PPL (A)
und CPL (A) mit IFR sowie für ATPL (A):
im Rahmen der jährlichen
Verlängerung der Instrumentenflugberechtigung
Hierbei sind mindestens
Sprachkenntnisse der Stufe 4 nachzuweisen !
(Stufe 1: unzureichend, keine
sinnvolle Verständigung möglich - Stufe 6 entspricht
Muttersprache)
Sprachkenntnisse Stufe 4 dürfte für den
durchschnittlichen Piloten kein Problem sein !
Bei Bedarf werden wir für Interessierte
entsprechende Nachschulungskurse hierzu anbieten.
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