Englisch Kenntnisse JAR FCL  -  M
FMUNICH FLIGHT ACADEMY


 Aktuelle Mitteilung   2007 / 2008 !


Nachweis der englischen Sprachkenntnisse

Ab dem 5. März 2008 müssen alle Piloten, die ins Ausland fliegen wollen einen formalen Sprachtest nachweisen.

   

Info des LBA zu Sprachtest Englisch :     Sprachtest Englisch

MFA wird rechtzeitig vor Einführung der Nachweisführungspflicht ab dem 5. März 2008 die Voraussetzungen zum Nachweis der englischen Sprachkenntnisse schaffen.

Diese Überprüfung wird für MFA Schüler und Charterer
durch MFA eigene Prüfer  kostenfrei voraussichtlich ab
Anfang 2008 erfolgen:

Für Lizenzinhaber PPL (A) ohne IFR Berechtigung:

Im Rahmen des Übungsfluges zum Erhalt der Klassenberechtigung SEP (A)

 

Für Lizenzinhaber PPL (A) und CPL (A) mit IFR sowie für ATPL (A):

im Rahmen der jährlichen Verlängerung der Instrumentenflugberechtigung

 

Hierbei sind mindestens Sprachkenntnisse der Stufe 4  nachzuweisen !
(Stufe 1: unzureichend, keine sinnvolle Verständigung möglich - Stufe 6 entspricht Muttersprache)

Sprachkenntnisse Stufe 4 dürfte für den durchschnittlichen Piloten kein Problem sein !

Bei Bedarf werden wir für Interessierte entsprechende Nachschulungskurse hierzu anbieten.


Copyright © Flugschule MFA. Alle Rechte vorbehalten.   Stand: 01.07.2007